Verwaltung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die Abrechnung gegenüber dem/den Eigentümer(n)
- Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder auf Fremdkonten
- Abwicklung von Lasten- und Kostenbeiträgen
- Sicherstellung von Finanzierungsleistungen
- Vertreter bei Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen an alle Eigentümer
- schützende Funktion bei Fristwahrung und Abwendung sonstiger Rechtsnachteile
- Außergerichtliche und gerichtliche Realisierung von Ansprüchen nach vorausgegangener Ermächtigung durch den Eigentümer
- Erstellung von Jahresabrechnungen (Betriebskostenabrechnung) und Wirtschaftsplan im zeitlichem Rahmen für die Eigentümer
- Durchführung mindestens einer jährlichen Eigentümerversammlung
- Führen einer lückenlosen Beschluß-Sammlung
- Durchsetzung der Hausordnung
- Maßnahmen zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums (Instandhaltung und Instandsetzung
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