Verwaltung nach Mietverwaltung
kaufmännische Verwaltung
- Vereinnahme und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrag des/der Eigentümer)
- Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
- Verhandeln und Vereinbaren von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstige
- gebäudespezifische Verträge
- Forderungsmanagment gegenüber Mietern und anderen Debitoren
- regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
- Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung
- Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen
- Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizenz (Miethöhe/Versicherung usw.)
- Führung von Nachweisen über das Objekt und Mieterakten
- Auswertung des Objektes für den Eigentümer
- Bezahlung anfallender Kosten
- Budget und Wirtschaftsplanung
technische Verwaltung
- Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen
- Überwachung von Dienstleistern
- Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen
- nach Rücksprache mit dem Eigentümer das Durchführen von Modernisierungsmaßnahmen
- Wohnungsabnahme und Neuvermietung
- andere technische Aufgaben
Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten oder Sondereigentumsobjekten gibt es nicht. Die Aufgaben ergeben sich aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.